{"id":451,"date":"2020-10-19T16:47:40","date_gmt":"2020-10-19T16:47:40","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.eurosoy.de\/?page_id=451"},"modified":"2020-11-09T16:27:48","modified_gmt":"2020-11-09T16:27:48","slug":"avlb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/staging.eurosoy.de\/de\/avlb\/","title":{"rendered":"AVLB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.6.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.6.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.6.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.6.6&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; ol_font=&#8220;|700|||||||&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h1>\n<h2><strong>der EUROSOY GmbH, Hamburg (Stand Juli 2020)<\/strong><\/h2>\n<ol>\n<li><strong> Geltungsbereich<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AVLB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7\u00a014 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<p>1.2. Soweit nicht im Einzelfall ohne Wirkung f\u00fcr sp\u00e4tere Vertragsabschl\u00fcsse anders von uns schriftlich best\u00e4tigt, gelten ausschlie\u00dflich unsere nachstehenden Bedingungen, anderslautenden Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbest\u00e4tigungen des K\u00e4ufers verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren.<sup> <\/sup>Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVLB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Vertragsschluss und Form<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Annahmeerkl\u00e4rungen und Bestellungen sowie Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Best\u00e4tigungen, die Lieferung ersetzt die Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>2.2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVLB.<span style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>2.3. Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag\u00a0(z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben<em>. <\/em>Gesetzliche Formvorschriften bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Preise<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1. Es gelten die in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise.<\/p>\n<p>3.2. Das bei uns festgestellte Gewicht ist f\u00fcr die Berechnung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>3.3. Preise verstehen sich auf der Basis der beim Abschluss geltenden Z\u00f6lle, Steuern, Devisenkurse und sonstigen \u00f6ffentlichen Abgaben sowie Kosten f\u00fcr Fracht und Versicherungen. Ihre Erh\u00f6hung zwischen Vertragsschluss und Lieferung geht zu K\u00e4ufers Lasten. Wir behalten uns vor, Verpackungskosten gesondert in Rechnung zu stellen<\/p>\n<p>3.4. Eine etwaige \u00c4nderung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten nach Vertragsschluss d\u00fcrfen wir in unseren Preisen ber\u00fccksichtigen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mindestens 6\u00a0Wochen liegt.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Lieferung, Lieferzeit, Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverzug<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1. Verbindliche Liefertermine und -fristen m\u00fcssen ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder nur ungef\u00e4hren (z. B. ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bem\u00fchen wir uns, diese nach besten Kr\u00e4ften einzuhalten. \u00dcberschreitung der Lieferzeit berechtigt K\u00e4ufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist und nach deren erfolglosem Ablauf zum R\u00fccktritt. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen verz\u00f6gerter Lieferung oder wegen Nichterf\u00fcllung \u2013 gleich aus welchem Grund \u2013 bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in Ziffer 8.<\/p>\n<p>4.2. S\u00e4mtliche Verk\u00e4ufe verstehen sich ab Lager. Die Transportgefahr ab Lager geht zu Lasten des K\u00e4ufers, auch bei Franco und Freihauslieferung, jeder Versand erfolgt mangels anderslautenden Vereinbarungen unversichert. Bei angebotener Frankolieferung w\u00e4hlen wir die f\u00fcr uns g\u00fcnstigste Versandart. Wird vom K\u00e4ufer eine besondere Versandart gew\u00fcnscht, so tr\u00e4gt er in jedem Fall die daraus entstehenden Mehrkosten.<\/p>\n<p>4.3. Verz\u00f6gert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge Zahlungsverzugs des K\u00e4ufers von unserem Zur\u00fcckbehaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr sp\u00e4testens ab Mitteilung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>4.4. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, m\u00fcssen mangels anderer Vereinbarungen die Abrufe innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen. Kommt der K\u00e4ufer dieser Verpflichtung nicht nach, k\u00f6nnen wir nach fruchtlos gesetzter Nachfrist von zwei Wochen nach unserer Wahl dem K\u00e4ufer die Ware in Rechnung stellen und zusenden oder auf seine Kosten einlagern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten und den uns durch Nichterf\u00fcllung entstandenen Schaden in voller H\u00f6he geltend machen, mindestens aber mit 15 % des Rechnungswertes (netto), es sei denn,\u00a0 der K\u00e4ufer f\u00fchrt den Nachweis eines geringeren oder \u00fcberhaupt nicht entstandenen Schadens.<\/p>\n<p>4.5. F\u00fcr unsere Lieferungen gelten die Incoterms in der jeweils neuesten Auslegung. Sollten Incoterms vereinbart werden, so haben diese Vorrang vor den Regelungen dieser AVLB, insbesondere vor Ziffer 3.3 und 4.2, sofern sich ein Widerspruch ergibt.<\/p>\n<p>4.6. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Ma\u00dfgabe, dass in jedem Fall eine Mahnung des K\u00e4ufers erforderlich ist.<\/p>\n<p>4.7. Teillieferungen sind grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, sie werden gesondert abgerechnet und f\u00e4llig.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung und Ware rein netto zahlbar, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.<\/p>\n<p>5.2. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 2 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz , mindestens aber in H\u00f6he von 5% f\u00fcr das Jahr, ab Verfalltag bis zum Zahlungstag in Rechnung zu stellen (\u00a7 355 HGB).<\/p>\n<p>5.3. Dar\u00fcber hinaus sind wir berechtigt, die Versendung weiterer Lieferungen bis zur Zahlung aller f\u00e4lligen Rechnungen aufzuschieben. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlung an Dritte abzutreten.<\/p>\n<p>5.4. Wechsel und Schecks gelten bis zur Einl\u00f6sung nicht als Zahlung. Akzepte werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur dann, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df versteuert und rediskontf\u00e4hig sind entgegengenommen. Wechsel- und Diskontkosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>5.5. Zur\u00fcckgenommene Ware (vereinbarungsgem\u00e4\u00df oder nach Vertragsverletzung durch K\u00e4ufer) werden zum vereinbarten Kaufpreis abz\u00fcglich R\u00fccknahmekosten und Schadenersatz von mindestens 15 % vom Rechnungswert (netto) verrechnet, es sei denn, K\u00e4ufer f\u00fchrt den Nachweis, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder in niedriger H\u00f6he entstanden ist.<\/p>\n<p>5.6. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung durch K\u00e4ufer sind, au\u00dfer mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen, ausgeschlossen. Wir behalten uns die Befugnis zur Aufrechnung auch f\u00fcr den Fall vor, dass die wechselseitigen Forderungen auf unterschiedliche W\u00e4hrungen laufen. Als Umrechnungskurs gilt der amtlich festgelegte Mittelkurs an der Frankfurter Devisenb\u00f6rse am Tag der Aufrechnungserkl\u00e4rung.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Eigentumsvorbehalte<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung, auch unserer \u00e4lteren Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, K\u00e4ufer kann sie im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr verarbeiten oder ver\u00e4u\u00dfern. Bei Zahlungsverzug darf K\u00e4ufer jedoch nicht ohne unser ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis \u00fcber unsere Ware verf\u00fcgen. K\u00e4ufer tritt hiermit die Forderungen aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als er sie verarbeitet hat. Enth\u00e4lt das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware nur solche Gegenst\u00e4nde, die entweder dem K\u00e4ufer geh\u00f6rten oder nur unter einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, gilt die Abtretung f\u00fcr die gesamte Kaufpreisforderung. Bei Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht uns der Bruchteil der Kaufpreisforderung zu, der dem Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nde entspricht.<\/p>\n<p>6.2. Bei Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert der im Fremdeigentum stehenden Ware. Der K\u00e4ufer selbst erwirbt durch Verarbeitung unserer Ware kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umst\u00e4nde erl\u00f6schen, sind der K\u00e4ufer und wir uns schon jetzt dar\u00fcber einig, dass mit der Verarbeitung das Eigentum an den neuen Sachen auf uns \u00fcbergeht, wir nehmen die \u00dcbereignung an, der K\u00e4ufer bleibt unentgeltlicher Verwahrer. Soweit unsere Gesamtforderung durch Abtretung zu mehr als 125 % zweifelsfrei gesichert ist, wird der \u00dcberschuss der Au\u00dfenst\u00e4nde auf K\u00e4ufers Verlangen nach unserer Auswahl freigeben.<\/p>\n<p>6.3. Solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, kann er bis auf Widerruf die Au\u00dfenst\u00e4nde einziehen. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, unsere Vorbehaltsware oder unser Sicherheitseigentum in irgendeiner Weise zu belasten oder zu verpf\u00e4nden.<\/p>\n<p>6.4. Etwaige Warenr\u00fccknahme durch uns stellt nur die Inanspruchnahme von Sicherheiten dar, mangels ausdr\u00fccklicher Erkl\u00e4rung nicht R\u00fccktritt vom Vertrag. Der K\u00e4ufer ist in dem Fall zur spesenfreien R\u00fcckgabe verpflichtet.<\/p>\n<p>6.5. Wird von dritter Seite Zwangsvollstreckung in unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum betrieben oder droht solche, hat der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen und alle Unterlagen zu \u00fcbersenden.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Gew\u00e4hrleistung, Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1. Bei Verkauf nach Muster\/Probe werden die Eigenschaften der Muster\/Proben nicht zugesichert, wir beschreiben die Ware unverbindlich. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Analysen, wenn nicht bestimmte Werte ausdr\u00fccklich zugesichert werden.<\/p>\n<p>7.2. Anwendungstechnische Beratung, Ausk\u00fcnfte oder Empfehlungen unsererseits sind unverbindlich und befreien K\u00e4ufer nicht vor der eigenverantwortlichen Pr\u00fcfung unserer Ware auf ihre Eignung f\u00fcr seine Zwecke und beabsichtigten Verfahren.<\/p>\n<p>7.3. Der K\u00e4ufer hat die Ware unverz\u00fcglich nach Auslieferung auf Art, Menge und Beschaffenheit zu untersuchen, festgestellte M\u00e4ngel sind sp\u00e4testens acht Tage nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen vier Tagen nach Entdeckung, mitzuteilen.<\/p>\n<p>Unterl\u00e4sst der K\u00e4ufer die Untersuchung oder r\u00fcgt er einen festgestellten Mangel nicht fristgem\u00e4\u00df, so besteht hinsichtlich des betreffenden Mangels keinerlei Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung\/Schadenersatz (\u00a7 377 HGB).<\/p>\n<p>Das gleiche gilt bei Falschlieferung, auch wenn eine Genehmigung der Ware durch den K\u00e4ufer nicht erwartet werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>7.4. Im Falle begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcgen und Beanstandungen sind wir lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zur\u00fcckzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der ger\u00fcgten oder beanstandeten Ware zu der Gesamtlieferung zu erm\u00e4\u00dfigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern wir Ersatzlieferung gew\u00e4hlt haben und diese fehlschl\u00e4gt, leben die gesetzlichen Rechte des K\u00e4ufers auf R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises wieder auf.. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (\u00a7 439 Abs. 4 BGB), bleibt unber\u00fchrt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten. Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>7.5. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des K\u00e4ufers erfolgt, \u00fcbernimmt der K\u00e4ufer das Risiko der Eignung f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> A<\/strong><strong>usschluss und Begrenzung der sonstigen Haftung <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>8.1. Wir haften uneingeschr\u00e4nkt nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit \u2013 auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen \u2013 sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschr\u00e4nkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung ausl\u00f6st. Keine Beschr\u00e4nkung besteht auch bei der Haftung aus Gef\u00e4hrdungstatbest\u00e4nden, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine etwaige Haftung nach den Grunds\u00e4tzen des R\u00fcckgriffs des Unternehmers nach den \u00a7\u00a7 478 f. BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.2. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, vgl. Ziffer\u00a08.7) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>8.3. Im \u00dcbrigen ist die Haftung \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Anspr\u00fcche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8.4. Gleiches (Ausschl\u00fcsse und Begrenzung der Haftung sowie Ausnahmen davon) gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsschluss.<\/p>\n<p>8.5. F\u00fcr den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach \u00a7\u00a7\u00a0439\u00a0Absatz\u00a02, 635 Absatz\u00a02 BGB) gilt diese Ziffer 8 entsprechend.<\/p>\n<p>8.6. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch f\u00fcr unsere gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>8.7. Kardinalpflichten sind wesentliche Pflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepr\u00e4ge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung schaffen und f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.<\/p>\n<p>8.8. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine \u00c4nderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.<\/p>\n<p>8.9. \u00dcber den Einsatz der von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen entscheidet der K\u00e4ufer eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungen der Produkte f\u00fcr einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung in jedem Fall unverbindlich.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> H\u00f6here Gewalt und sonstige Behinderungen, Vorbehalt der Selbstbelieferung, Import- und Exportgenehmigungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1. Streik, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen jeder Art au\u00dferhalb unserer Herrschaft, Verkehrssperren, Ausfuhr- und Einfuhrbeschr\u00e4nkungen, Devisenbeschr\u00e4nkungen, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Krieg, Aufruhr, Pl\u00fcnderung, Brandschaden, Wasserschaden und andere Naturereignisse sowie jede h\u00f6here Gewalt anderer Art berechtigen uns zu entsprechender \u00c4nderung der Lieferfrist ebenso zum Vertragsr\u00fccktritt ganz oder teilweise. Das gleiche gilt, wenn unser Lieferant uns solchen Gr\u00fcnden nachweislich nicht rechtzeitig zu dem mit ihm kontrahierten Preis liefert.<\/p>\n<p>9.2. Wir sind zum R\u00fccktritt auch dann berechtigt, wenn wir zun\u00e4chst Verl\u00e4ngerungen der Lieferfrist beansprucht haben. Ist die Lieferfrist um mindestens drei Monate \u00fcberschritten, hat der K\u00e4ufer das Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Schadenersatzverpflichtung unsererseits.<\/p>\n<p>9.3. Wenn erforderliche beh\u00f6rdliche Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder die Ausf\u00fchrung des Vertrags infolge beh\u00f6rdlicher Ein- oder Ausfuhrverbote unm\u00f6glich ist oder wird und wir F\u00e4lle der vorbeschriebenen Art nicht zu vertreten haben, k\u00f6nnen wir, auch wenn wir es \u00fcbernommen haben die Einholung einer Import- oder Exportgenehmigung zu beantragen, vom Vertrag zur\u00fccktreten. Anspr\u00fcche gegen uns kann der K\u00e4ufer hieraus nicht herleiten.<\/p>\n<p>9.4. Die Leistungspflichten beider Parteien entfallen solange und soweit die Leistungserbrin-gung durch hoheitliche Ma\u00dfnahmen, etwa im Rahmen einer Pandemiebek\u00e4mpfung, unm\u00f6glich wird.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong>Verj\u00e4hrung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1. Abweichend von \u00a7\u00a0438 Absatz\u00a01 Nr.\u00a03 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung.<\/p>\n<p>10.2. Die vorstehende Verj\u00e4hrungsfrist gilt auch f\u00fcr vertraglich und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7\u00a0195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Die Verj\u00e4hrungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unber\u00fchrt. Ansonsten gelten f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df Ziffer\u00a08 ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>10.3. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine \u00c4nderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>11.1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle vertraglichen Verpflichtungen ist Hamburg.<\/p>\n<p>11.2. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten einschlie\u00dflich Klage im Wechsel- und Scheckprozess ist das zust\u00e4ndige Gericht am Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch auch berechtigt, den K\u00e4ufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>11.3. F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem K\u00e4ufer und uns gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Kaufrecht aufgrund internationaler Kaufrechts\u00fcbereinkommen, insbesondere die einheitlichen Gesetze \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen und \u00fcber den Abschluss solcher Kaufvertr\u00e4ge (Haager Kaufrechtsabkommen) sowie das UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommen, finden keine Anwendung.<\/p>\n<p>11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 16px;\">EUROSOY GmbH<br \/> <\/span><span style=\"font-size: 16px;\">Hamburg, im Juli 2020<\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/staging.eurosoy.de\/wp-content\/uploads\/AGB_EUROSOY_Deutsch.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Download als PDF<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der EUROSOY GmbH, Hamburg (Stand Juli 2020) Geltungsbereich 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). 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